

Allgemeine Geschäftsbedingungen R&E Beteiligungs GmbH & Co. KG
1. Anmerkung der Bedingungen:
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich schriftlich im Einzelfall abbedungen sind. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.
2. Angebots- und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche und Fax-Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Abgabe von Angeboten erfolgt in der Regel kostenlos, dagegen werden Entwurfsarbeiten nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und bestehen bleibt. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Verpackung:
Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird von uns zu Selbstkosten berechnet. Die Art der Verpackung bleibt uns, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, überlassen und erfolgt in der Regel in Wellpappkisten. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Maße und Stückzahlen maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigen nicht zur Beanstandung. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Zahlung:
a) 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
b) Innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Lieferpreis einschließlich der Nebenkosten ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Jahreszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens aber 9% berechnet. Dem Besteller steht kein Zürückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche zu. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Kosten der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen haben effektiv in der Währung zu erfolgen, in welcher der Kaufpreis vereinbart ist mit der Maßgabe, dass bei Kursveränderungen das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erhalten bleibt. Vertreter und Reisende sind nicht zum Inkasso berechtigt.
5. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an unseren Lieferungen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einlösung aller Wechsel aus der Geschäftsverbindung auf den Besteller über, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
6. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit Beginn der Versendung bzw. mit Abholung der Ware durch den Abholer oder durch die Fremdfirma auf den Besteller über. Bei Verzögerung der Absendung, verursacht durch ein Verhalten des Bestellers, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
7. Gewährleistung:
R&E Beteiligungs GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Geräte zum Versandzeitpunkt nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind. Sollten gelieferte Geräte dennoch Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, muss der Kunde die Mängel unverzüglich BCT mitteilen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist BCT zur Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die BCT zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel gegen BCT stehen nur unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.
BCT übernimmt keine Gewähr für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenso wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde Eingriffe oder Reparaturen selbst vornimmt oder durch nicht von BCT autorisierte Personen vornehmen lässt
8. Haftung:
Schadenersatzansprüche aus Gewährleistung sowie aus sonstigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung gedeckt ist, haftet BCT nur für etwaige damit verbundenen Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von einem Verschulden von BCT bleibt eine etwaige Haftung von BCT bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von BCT für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
9. Transportschäden:
Erkennbare Transportschäden müssen unverzüglich gegenüber dem Mitarbeiter/Beauftragten des Frachtführers, der die Geräte aushändigt, reklamiert werden.
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10. Lieferfrist:
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt erst nach Eingang und Klarstellung aller erforderlichen Unterlagen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere den Eingang der vereinbarten Zahlungen, bei uns voraus. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Sendung unser Werk verlässt bzw. an dem die Sendung versandbereit gemeldet wird. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Strom- und Materialmangel usw. berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern, gleichgültig, ob die Hindernisse bei uns oder unseren Unterlieferanten auftreten. Diese Umstände sind auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Ansprüche des Bestellers wegen Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, deshalb vom Vertrag zurückzutreten. Versandbereit gemeldete Liefergegenstände müssen sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir ohne Fristsetzung berechtigt, sie auf Gefahr und Rechnung des Bestellers zu lagern. Wird bei einem Werk- oder Werklieferungsvertrag unsere Arbeit auf Wunsch des Bestellers angehalten, so ist der Besteller ungeachtet unserer weiteren Rechte verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. In diesem Falle sowie im Falle der Lagerung versandbereiter Liefergegenstände sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegen-
stand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
11. Eigenes Rücktrittsrecht:
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (siehe Ziffer 12), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheb-lich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort für beide Teile und ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Beteiligten sich ergebende Streitigkeiten ist Bielefeld. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
13. Verbindlichkeit des Vertrages:
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen verbindlich. Bei späteren Bestellungen genügt unser Hinweis auf diese Bedingungen, um sie für die spätere Bestellung allein maßgebend zu machen.
R&E Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bielefeld Mai 2008
